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Lüko Willms
2012-02-05 22:56:38 UTC
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Die Frage ist,
warum Sie nicht dagegen protestieren, wenn jemand Menschen als
"Krätze" abqualifiziert, als Parasiten, die man los werden müsse.
Sie machen damit klar, wes Geistes Kind Ihre wiederholten Aufrufe zum
Mobbing gegen mich z.B. sind: Ihre üble Nachrede steht auf demselben
Boden wie Herrn Schnell's Hetze gegen als "Krätze" und "Parasiten"
abqualifizierte "Untermenschen", die man "los werden" muß. Solche Leute
standen 1946 in Nürnberg vor GEricht.
Und 1963 in Frankfurt, angeklagt vom Staatsanwalt Fritz Bauer.
So langsam bewegst Du Dich in den Bereich, selbst mal einen
Strafbefehl oder eine Anklageschrift zu kassieren. Ich würd an Deiner
Stelle mal den Ball etwas flacher halten.
Grüße
Marc
Das ist ein klares Bekenntnis zum Einverständnis mit den
menschenverachtenden Beiträgen des Herrn Schnell.

Und dmait ist auch Ihre Motivation für die ständig wiederholten
Verleumdungen, Beleidigungen und übler Nachrede klar. Der Schoß ist
fruchtbar noch, aus dem das kroch, wie Bert Brecht so richtig über das
Dritte Reich schrieb.
Matthias Warkus
2012-02-06 15:10:59 UTC
Permalink
Die Frage ist,
warum Sie nicht dagegen protestieren, wenn jemand Menschen als
"Krätze" abqualifiziert, als Parasiten, die man los werden müsse.
Sie machen damit klar, wes Geistes Kind Ihre wiederholten Aufrufe zum
Mobbing gegen mich z.B. sind: Ihre üble Nachrede steht auf demselben
Boden wie Herrn Schnell's Hetze gegen als "Krätze" und "Parasiten"
abqualifizierte "Untermenschen", die man "los werden" muß. Solche Leute
standen 1946 in Nürnberg vor GEricht.
Und 1963 in Frankfurt, angeklagt vom Staatsanwalt Fritz Bauer.
So langsam bewegst Du Dich in den Bereich, selbst mal einen
Strafbefehl oder eine Anklageschrift zu kassieren.
Wer weiß, ob das nicht schon passiert ist? Ich meine, Lüko scheint in
seinem Leben fast nichts anderes zu machen als im Usenet zu posten, er
ist schon seit Jahren darin unterwegs und der Stil scheint sich selten
zu ändern. Als ich zum letzten Mal einen Usenet-Poster (wegen einer
mutmaßlichen Volksverhetzung) angezeigt habe, wurde das Verfahren
eingestellt, da derjenige bereits zeitnah rechtskräftig wegen eines
ähnlichen Vergehens verurteilt worden war.

mawa
--
http://www.prellblog.de
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